Steuererklärung

Steuererklärung: So hast Du mehr von Deinem Geld

Steuern – ein leidiges Thema, vor allem für Dich als Studierende:r. Kein Wunder: Schließlich willst Du Deine Studienzeit genießen und Dir keine Gedanken um sowas machen. Verstehen wir vollkommen, aber lass Dir gesagt sein: Es lohnt sich, eine Steuererklärung abzugeben. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Du neben dem Studium arbeitest oder nicht! Denn hier kann etwas Grundwissen in Sachen Steuererklärung bare Kohle für Dich bedeuten.

Erstmal vorweg: Deine steuerlichen Abgaben als arbeitende Person hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und auch welchem Beschäftigungsverhältnis Du nachgehst. Ob Du Werkstudent:in, geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte:r bist, macht also einen Unterschied. Und für die Selbstständigen unter Euch gelten natürlich auch individuelle steuerliche Bestimmungen.

Wir verraten Dir nachfolgend die steuerlichen Unterschiede zwischen den Beschäftigungsarten, fokussieren uns dabei aber auf kurzfristige Beschäftigungen. Kein Wunder: Schließlich ist das die Art von Beschäftigungen, die Du hier bei SwiftShift findest. Und das mit überdurchschnittlicher Bezahlung, aufregenden Tätigkeiten und einer Menge cooler Abwechslung!

Darum solltest Du als Studierende:r unbedingt eine Steuererklärung machen

Steuererklärung… das ist doch nur was fürs spätere Berufsleben, oder? Falsch gedacht: denn auch als Studierende:r kannst Du von der Abgabe einer Steuererklärung profitieren. Und zwar gehörig, vor allem wenn Du weißt, worauf Du dabei achten musst. Viele Studierende haben beispielsweise keinen blassen Schimmer davon, dass es sich sogar lohnt, eine Steuererklärung zu machen, wenn man während des Studiums nicht arbeitet.

Klingt verrückt? Ist aber so! Das Ganze nennt sich Verlustvortrag und funktioniert so: Wenn Deine jährlichen Ausgaben fürs Studium höher sind als Deine Einnahmen, kannst Du den entstandenen Verlust in das darauf folgende Jahr übertragen, solange bis Du Geld verdienst und die Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. 

Und wenn Du während dem Studium arbeitest? Dann hast Du unter bestimmten Umständen sogar die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du also beispielsweise selbstständig auf Rechnung tätig bist oder bei mehreren Arbeitgebern angestellt warst, musst Du eine Steuererklärung abgeben. Sonst drohen nämlich Nachzahlungen oder sogar Strafen und den Stress willst Du mit Sicherheit nicht haben.

Dabei unterscheiden sich die gesetzlichen Fristen für die Abgabe Deiner Steuererklärung. In den meisten Fällen sollten aber folgende Fristen auf Dich zutreffen: Der 02. Oktober des Folgejahres für die verpflichtende und der 31. Dezember für in der Regel bis zu sieben Jahre nachträglich für die freiwillige Abgabe. Die Abgabe erfolgt dann beim jeweiligen Finanzamt, das für Deinen Wohnsitz zuständig ist. Übrigens gibt es hierfür mittlerweile neben dem ELSTER-Onlinedienst vom Finanzamt auch weitere intuitive digitale Helferlein, mit denen das schnell erledigt ist!

Die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium

Während sich also die Abgabe einer Steuererklärung in jedem Fall lohnt, ergeben sich Unterschiede daraus, ob Du Dich im Erst- oder Zweitstudium befindest.

Dein Studium ist ein Erststudium, wenn Du davor weder eine Berufsausbildung noch ein anderes Studium abgeschlossen hast. Das ist etwa dann zutreffend, wenn Du direkt nach Deinem Abitur mit dem Studium begonnen hast. Sämtliche Kosten für Dein Erststudium kannst Du in diesem Fall ausschließlich als Sonderausgaben geltend machen, die nicht in die Folgejahre übertragen werden können. Alle Ausgaben für Dein Erststudium sind also nur dann relevant, wenn Du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einnahmen hast, im Rahmen derer Lohnsteuer einbehalten worden ist, oder Du einen Verlustvortrag beantragt hast. So lassen sich Kosten von bis zu 6.000 Euro absetzen.

Anders ist es beim Zweitstudium, also etwa einem Bachelor nach einer Ausbildung oder einem Master nach dem Bachelor. Hier werden Deine Ausgaben als Werbungskosten eingestuft, die Du in voller Höhe geltend machen und auch ins Folgejahr übertragen kannst. Sollten sich Deine Werbungskosten auf unter 1.230 Euro belaufen, wird automatisch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro verwendet.

Das musst Du bei unterschiedlichen Beschäftigungsarten beachten

Je nachdem, welche Art von Beschäftigung Du ausübst, gelten für Dich auch andere Bedingungen für die Steuererklärung. Hier wird vor allem zwischen einer werkstudentischen Tätigkeit, geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung sowie Selbständigkeit bzw. Freiberuflichkeit unterschieden.

Steuererklärung für Werkstudenten

An erster Stelle kommt es hier auf die Höhe Deines Gehalts an. Wenn Du weniger als 520 Euro monatlich verdienst, fallen wie bei der geringfügigen Beschäftigung auch keine Steuerabgaben an. Liegst Du darüber, wird Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig, die Dein Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt abführt. Je nachdem, ob Du unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegst, kannst Du Dir diese aber wieder zurückholen. Verdienst Du im Jahr nämlich weniger als 10.908 Euro, steht Dir der gesamte Steuerbetrag zu. Verdienst Du mehr, dann wird der überschüssige Betrag besteuert.

Steuererklärung für geringfügig Beschäftigte

Der Minijob wird gemeinhin auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt und ist ein Job, bei dem Du maximal 520 Euro monatlich verdienen darfst. Bei dieser Beschäftigungsform fallen grundsätzlich keine Steuern an, weshalb auch eine Steuererklärung im Normalfall nicht verpflichtend ist. Bei der Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung müssen die Einkünfte aus dem Minijob also auch nicht angegeben werden.

Steuererklärung für kurzfristig Beschäftigte

Solltest Du eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, wie wir sie hier bei SwiftShift anbieten, zahlst Du Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Lohn muss also zunächst versteuert werden. Ob eine sogenannte pauschale oder individuelle Besteuerung angewandt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Wir bei SwiftShift wenden jedoch nur die individuelle Besteuerung an, damit die abgeführte Lohnsteuer rückerstattungsfähig bleibt. Damit richtet sich die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Deinen sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und ist unter anderem vom Bruttogehalt, der Steuerklasse und dem Grundfreibetrag abhängig.

Der Freibetrag ist dabei ein wichtiges Stichwort, denn wenn Du unter dem jährlichen Freibetrag von 10.908 Euro bleibst, kannst Du Dir die abgeführte Lohnsteuer vollständig zurückholen. Solltest Du darüber hinaus verdienen, bekommst Du zumindest einen Teil davon zurück. Damit ist die kurzfristige Beschäftigung also vergleichbar mit den meisten Werkstudierendenjobs, wobei Du im Gegensatz zu diesen auch keine Abgaben an die Rentenversicherung leisten musst, also vollkommen von den Sozialabgaben befreit bist.

Steuererklärung für Selbstständige

Wenn Du selbstständig arbeitest, dann wird ein Unterschied zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten gemacht. Freiberufler sind unter anderem Journalisten und Notare sowie Ingenieure und Gewerbetreibende sind wiederum Händler, Handwerker und auch Vertreter aller Art. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, am Jahresende allerdings eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen. Gewerbetreibende müssen wiederum alle Einkünfte angeben, die sie innerhalb eines Jahres erzielt haben. 

Und zwar inklusive Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietungen sowie auch aus etwaigen zusätzlichen Angestelltenverhältnissen. Da das Thema Steuererklärung für Freiberufliche und Gewerbetreibende aber deutlich umfassender ist, als für Werkstudenten, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, solltest Du Dich darüber extern zusätzlich im Detail informieren. Denn diese Informationen würden schlicht und einfach den Rahmen dieses Ratgebers sprengen.

Das kannst Du als Studierende:r alles steuerlich absetzen

Wir haben vorhin kurz angedeutet, dass Du als Studierende:r bestimmte Dinge steuerlich absetzen kannst. Hier ist eine Liste von Kosten im Rahmen Deines Studierendenlebens, die Du im Rahmen Deiner Steuererklärung erwähnen kannst und für die Du bares Geld zurückbekommst:

  • Arbeitsbekleidung und -materialien
  • Studien- und Prüfungsgebühren und erforderliche Sprachkurse
  • Ausgaben für die Miete, ein eigenes Arbeitszimmer, aber auch für Umzüge
  • Fahrten zwischen Zuhause und Universität bzw. Ausbildungs-/Praktikumsplatz (Semesterticket und Pendlerpauschale)
  • Etwaige BaföG-Zinsen, und zwar auch dann, wenn sie erst später aufkommen (Beachte bitte, dass die BaföG-Einkommensgrenze für Jobs neben dem Studium 6.240 Euro im Jahr beträgt)
  • Kosten für verpflichtende Exkursionen wie etwa Reisekosten und eine Verpflegungspauschale
  • Notwendige Nachhilfestunden, damit Du Dein Hochschulstudium erfolgreich abschließen kannst
  • Kosten für Geräte, welche Du zumindest teilweise für das Studium verwendest, wie beispielsweise Dein Handy oder Deinen Laptop, kannst Du anteilig von der Steuer absetzen

Du siehst also: Es lohnt sich ganz schön, sich mit dem Thema Steuererklärung zu beschäftigen. Lass Dir diese Moneten nicht entgehen, denn die kannst Du dann in Deine Freizeit, Reisen oder Weiterbildung investieren. Die Abgabe einer Steuererklärung macht also auch für Studierende Sinn!

Mach mit SwiftShift und Steuererklärungen ab sofort noch mehr Kohle im Studium

Du möchtest das mehr Kohle hängen bleibt? Dann versuchs doch mal mit einer kurzfristigen Beschäftigung über die SwiftShift App und reiche einmal im Jahr eine Steuererklärung ein, um Dir die geleistete Lohnsteuer zurückzuholen.

Bei SwiftShift findest Du coole und abwechslungsreiche Nebenjobs und hast mit Deinem nun erworbenen Wissen zum Thema Steuererklärung am Ende noch mehr Kohle. So wird auch Dein Studierendenleben tatsächlich zu der besten Zeiten Deines Lebens!

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