Werkstudentenprivileg

Das Werkstudentenprivileg: Alles was Du darüber wissen solltest

Das Werkstudentenprivileg ist eine Regelung explizit für Studierende, die Du zu Deinem Vorteil nutzen kannst. Was es beinhaltet und worauf Du dabei achten musst? Genau das erfährst Du nachfolgend hier bei SwiftShift.

Vom „Werkstudentenprivileg“ hast Du bestimmt schon mal gehört. Kein Wunder: Schließlich handelt es sich dabei um einen wichtigen Vorteil, den Studierende nutzen können, vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten.

Aber was genau bringt das eigentlich, gilt das für alle Studijobs und was sind das für Voraussetzungen, die erstmal erfüllt werden müssen? Wir verraten’s Dir!

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Wer malochen geht, dem werden normalerweise Steuern und Abgaben direkt vom Bruttolohn abgezogen. Das beinhaltet auch Beiträge für die Sozialversicherung und somit für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung.

Während die Unfallversicherung grundsätzlich vom Arbeitgebenden getragen wird, bist Du zusätzlich von den Abgaben an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen, insofern Du die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg (denn es ist ein Vorteil gegenüber „normalen“ Arbeitenden) erfüllst.

Es hat also so seine Vorteile, Werkstudent in Frankfurt oder einer anderen Stadt in Deutschland zu sein. Denn Du musst schlicht und einfach weniger Abgaben leisten. Das bedeutet konkret: Dir bleibt am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto bzw. einfach mehr Kohle übrig 🙂.

Wär schön, wenn’s damit schon getan wäre, oder? Jedoch ist die Inanspruchnahme dieses Privilegs auch an einige Bedingungen geknüpft.

Was sind die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg?

Als ordentlich studierende Person an einer deutschen Universität kannst Du Deine Finanzen mit einer Werkstudententätigkeit aufbessern und oftmals auch studienbezogene Arbeitserfahrung sammeln. Das ordentlich” bezieht sich übrigens nicht auf Sauberkeit, aber dazu gleich mehr 😋.

Als Werkstudent erhältst Du einen sogenannten Werkstudentenvertrag, welcher sich im Wesentlichen nur in der Nennung der folgenden Voraussetzungen von einem normalen Arbeitsvertrag unterscheidet:

  • Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule
  • Nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich während der Vorlesungszeit oder bis zu 40 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit; hier ist die 26-Wochen-Regel zu beachten: Denn diese besagt, dass Vollzeitarbeit als Werkstudent maximal 26 Wochen im Jahr erlaubt ist

 

Der Grund dafür ist schnell erklärt: Die Bedingungen sollen sicherstellen, dass das Studium Deine erste Priorität ist und Du somit hauptberuflich studierst. 

Wenn Du diese beiden Voraussetzungen erfüllst, dann giltst Du als ordentlich studierende Person und qualifizierst Dich damit auch automatisch für das Werkstudentenprivileg, durch das Du, und übrigens auch das Unternehmen, für das Du arbeitest, zahlreiche finanzielle Vorteile erfahren.

Wer kann das Werkstudentenprivileg nicht nutzen?

Wie bei allen Dingen im Leben gibt es auch beim Werkstudentenprivileg einige Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. Wenn einer von diesen Punkten auf Dich zutrifft, dann bist Du vom Werkstudentenprivileg ausgenommen:

  • Du studierst bereits länger als 25 Semester
  • Du nimmst an einem dualen Studiengang teil
  • Du bist Promotionsstudent:in
  • Du bist während eines Urlaubssemesters beschäftigt
  • Du befindest Dich im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium
  • Du hast bereits eine Semesterbescheinigung, nimmst derzeit aber an einem Vorbereitungskurs für Dein Studium teil

 

Doch selbst dann, wenn Du das Werkstudentenprivileg nicht nutzen kannst oder nicht an einer Werkstudententätigkeit interessiert bist, hast Du trotzdem die Möglichkeit, von denselben Vorteilen, also der Befreiung von Sozialabgaben, zu profitieren.

Nämlich dann, wenn Du einen kurzfristigen Minijob ausübst – und das ganz unabhängig von der 20-Stunden-Woche. Kein Wunder also, dass flexible Minijobs eine gute Alternative für viele Studierende darstellen.

Und was ist mit der Rentenversicherung als Werkstudent?

Wie Dir oben wahrscheinlich bereits aufgefallen ist, gilt das Werkstudentenprivileg nicht für die Rentenversicherung. Diesen Teilbetrag musst Du leider aus eigener Tasche zahlen. Es sind meistens 9,3 % Deines Bruttogehalts als Werkstudent. Doch hier müssen wir etwas weiter ausholen: Denn Dein Beitrag für die Rentenversicherung hat unter anderem auch mit Deinem Verdienst zu tun.

Zwischen 520,01 und 2.000 Euro kommt die sogenannte Gleitzonenregelung zum Zug. Liegt Dein Verdienst innerhalb dieser Gleitzone”, zahlt Dein Arbeitgeber im Vergleich zu Dir einen höheren Beitragssatz. Du zahlst dabei in etwa zwischen 4 und 9 %, für den Rest kommt Dein arbeitgebendes Unternehmen auf. Wie viel exakt, kommt auf Dein Gehalt und das Bundesland an, in dem Du tätig bist. 

Erst dann, wenn Du über 2.000 Euro monatlich verdienst, teilen sich die Beitragskosten für die Rentenversicherung 50/50 zwischen Dir und Deinem arbeitgebenden Betrieb auf. Beide zahlen somit 9,3 % auf das Bruttogehalt.

Übrigens: Wenn Du weniger als 520,01 Euro monatlich verdienst, dann kannst Du Dich von der Rentenversicherung gänzlich befreien lassen.  Dafür musst Du lediglich einen Antrag auf Befreiung bei Deinem Arbeitgeber einbringen, was gleichermaßen auch für eine geringfügige Beschäftigung bzw. den 520-Euro-Job gilt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen entfällt der Beitrag für die Rentenversicherung sogar grundsätzlich und ein Antrag ist nicht notwendig. Unter Umständen sparst Du mit einem Minijob also sogar mehr auf Seiten der Sozialabgaben.

Welche Krankenversicherung sollten Studierende nehmen?

Auch, wenn Du keine Beiträge leisten musst, brauchst Du natürlich dennoch eine Krankenversicherung. Bis zum 25. Geburtstag kannst Du dafür einfach die kostenlose Familienversicherung nutzen, insofern Du maximal 485 Euro, oder bei einem Minijob maximal 520 Euro monatlich verdienst. 

Solltest Du diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die studentische Krankenversicherung die beste Wahl. Bis zum 30. Geburtstag kannst Du so weiterhin von günstigen Konditionen profitieren. Achtung: Auch hier gilt es die 20-Stunden-Woche zu beachten, damit Du überhaupt studentisch und nicht als Arbeitnehmer:in versichert werden kannst.

Was ist besser: Werkstudentenstelle oder flexibler Minijob?

Jetzt weißt Du also, was das Werkstudentenprivileg ist und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Aber wir haben auch festgestellt, dass es neben Werkstudentenstellen auch noch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, bei denen Du auch in den Genuss studentischer Vorteile kommst. In welchen Situationen macht nun eine Werkstudentenstelle Sinn und wann ist vielleicht doch eine kurzfristige Beschäftigung die bessere Wahl?

Naja, das kann man gar nicht so pauschal beantworten und hängt ganz von Dir ab: Möchtest Du längerfristig in einem Betrieb arbeiten und Dir studienbezogene Berufserfahrung aneignen oder Dich vielleicht doch ohne Vorerfahrung in unterschiedlichen Tätigkeiten ausprobieren? Lieber in einem Unternehmen einarbeiten oder mit unterschiedlichen Teams zusammenarbeiten? Feste Arbeitszeiten bzw. einen Schichtplan oder doch lieber selbst die Einsatzzeiten auswählen?

Natürlich kannst Du auch beides parallel machen, musst dann aber wiederum die 20-Stunden-Grenze beachten – denn sonst werden Dir Dein Werkstudenten- und sogar der Studierendenstatus aberkannt und Du verlierst einige der vorgenannten Vorteile.

Hier gibt’s aber auch wieder Ausnahmen: Nämlich dann, wenn Du über 20 Stunden wöchentlich am Abend, in der Nacht oder am Wochenende arbeitest und diese Tätigkeit nicht länger als maximal 26 Wochen im Jahr ausübst. Alles in allem kann eine Kombination aus Werkstudentenstelle und flexiblem Studijob also durchaus Sinn machen.

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